DDU (Delivered Duty Unpaid)
DDU (Delivered Duty Unpaid) ist eine ehemalige Incoterm-Klausel, die bedeutet, dass der Verkäufer alle Transport- und Lieferkosten bis zum Bestimmungsort trägt, während der Käufer für Zollformalitäten und -gebühren verantwortlich ist.
Was ist DDU?
Delivered Duty Unpaid (DDU) bedeutet "geliefert unverzollt" und war bis 2010 eine offizielle Incoterm-Klausel. Obwohl sie durch DAP und DAT ersetzt wurde, findet sie in der Praxis weiterhin Verwendung. Sie regelt die Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Handel.
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Der Verkäufer ist verantwortlich für:
- Den kompletten Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort
- Alle damit verbundenen Kosten und Risiken bis zur Lieferung
Der Käufer übernimmt:
- Sämtliche Einfuhrzölle und -formalitäten
- Alle Steuern und zusätzlichen Abgaben im Zielland
Praktische Bedeutung
Bei DDU-Lieferungen ist eine präzise Festlegung des Bestimmungsorts besonders wichtig, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Zusätzliche Vereinbarungen sollten ebenfalls genau definiert werden. Der Übergang von Kosten und Risiken muss klar geregelt sein.
Unterschied zu anderen Incoterms
Im Vergleich zu moderneren Incoterms wie DAP (Delivered At Place) sind die Unterschiede gering. Der Hauptgrund für die Ablösung von DDU war die Vereinfachung und Standardisierung der internationalen Handelsklauseln.
Aktuelle Verwendung
Obwohl DDU offiziell nicht mehr zu den Incoterms gehört, wird die Klausel noch in bestehenden Verträgen und traditionellen Handelsbeziehungen verwendet. Bei Neuverträgen wird jedoch die Verwendung von DAP oder DAT empfohlen.
Empfehlungen für die Praxis
Bei der weiteren Verwendung von DDU sollten alle Vereinbarungen besonders sorgfältig dokumentiert werden. Eine klare Regelung aller Details hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.