DDP (Delivered Duty Paid)
DDP (Delivered Duty Paid) ist eine Incoterm-Klausel, bei der der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken des Transports einschließlich aller Zollabgaben und -formalitäten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt.
Was ist DDP?
DDP (Delivered Duty Paid - Geliefert verzollt) ist eine internationale Handelsklausel der Incoterms, die die weitreichendsten Pflichten für den Verkäufer vorsieht. Der Verkäufer trägt dabei alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort, einschließlich sämtlicher Zollabgaben und Einfuhrformalitäten.
Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer übernimmt bei DDP eine umfassende Verantwortung für:
- Dokumentation und Verpackung
- Transport und Versicherung
- Export- und Importformalitäten
- Zölle und Steuern
- Lieferung bis zum Bestimmungsort
Unterschied zu DAP
Im Vergleich zu DAP (Delivered At Place) geht DDP noch einen Schritt weiter. Während bei DAP der Käufer für Einfuhrzölle und -formalitäten verantwortlich ist, übernimmt bei DDP der Verkäufer auch diese Pflichten. Dies macht DDP zur umfassendsten Lieferklausel der Incoterms.
Herausforderungen
DDP kann in der Praxis verschiedene Herausforderungen mit sich bringen:
- Komplexe steuerliche Aspekte im Importland
- Notwendigkeit eines Fiskalvertreters
- Einschränkungen bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit
- Schwierigkeiten bei komplizierten Importbestimmungen
Praktische Anwendung
DDP eignet sich besonders für Situationen, in denen der Verkäufer über gute Kenntnisse der Importbestimmungen des Ziellandes verfügt. In Ländern mit komplexen Zollprozeduren kann es jedoch sinnvoller sein, andere Incoterms wie DAP zu wählen.
Empfehlungen für die Praxis
Bei der Verwendung von DDP empfiehlt sich die klare Regelung der Mehrwertsteuer durch entsprechende Zusätze im Vertrag. Außerdem sollten die lokalen Importbestimmungen vorab sorgfältig geprüft werden, um Komplikationen zu vermeiden.